Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (4)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (4)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Schiedsgerichtsbarkeit (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Sozialgerichtsbarkeit (0)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • Phase 5 Filter entfernen

4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Versagungsgegenklage, Neustarthilfe, Überbrückungshilfe IV, Phase 5, Geschäft mit Uhren und Schmuck, keine Klagebegründung, fehlende Antragsberechtigung, kein Nachweis über dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit am Markt, bestandskräftige erweiterte Gewerbeuntersagung vor Antragstellung, ständige Verwaltungspraxis, keine Ermessensfehler oder Willkür, Bezugnahme auf Bescheid und Verweis auf Vorbringen der Beklagten

    Urteil vom 03.07.2023 – W 8 K 22.1504

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Überbrückungshilfe IV – hier Verneinung eines coronabedingten Umsatzrückgangs

    Urteil vom 01.12.2023 – W 8 K 23.611

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Erhöhung der bereits gewährten Corona-Überbrückungshilfe IV

    Urteil vom 15.12.2023 – W 8 K 23.546

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Keine weitere Überbrückungshilfe IV für Destillationsunternehmen

    Urteil vom 03.07.2023 – W 8 K 23.189

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe
  • Anbieter digitaler Werbe- und Informationssysteme sowie Videoboards
  • Aufstockungsklage
  • Bezugnahme auf Bescheid und Verweis auf Vorbringen der Beklagten
  • Corona
  • Einbruch bei Auftragseingang und Umsatz
  • kein Anspruch auf Gewährung der beantragten Überbrückungshilfe
  • kein Anspruch auf richtlinienwidrige Gewährung der Corona-Überbrückungshilfe
  • kein atypischer Ausnahmefall
  • keine Auslegung der Richtlinie durch das Gericht
  • keine Ermessensfehler oder Willkür
  • keine Gleichbehandlung im Unrecht
  • keine Relevanz der Förderpraxis in anderen Bundesländern
  • keine sachwidrige Differenzierung
  • maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Förderantrag
  • maßgeblicher Zeitpunkt
  • Nichterfüllung der Vorgaben der Förderrichtlinie gemäß der Verwaltungspraxis
  • Plausibilisierung der geübten Verwaltungspraxis
  • ständige Verwaltungspraxis
  • strittige Coronabedingtheit des Umsatzrückgangs
  • Überbrückungshilfe
  • Überbrückungshilfe IV
  • Ungleichbehandlung
  • Versagungsgegenklage
  • Verwaltungspraxis
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel